Batterie- & Altgeräteentsorgung

Gesetzlicher Hinweis zur Altgeräte-Entsorgung

Entsprechend der europäischen Gesetzgebung ist es verboten, elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen.
Die elektrische Zigarette, das Ladegerät sowie die Akkus gehören nicht in den Hausmüll.
Bitte entsorgen Sie daher die Geräte über eine Rücknahmestelle für Elektronikschrott bei Ihrer Gemeinde.
Nur so ist eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt.

 

Hinweise zur Batterieentsorgung

Bei den meisten E-Zigaretten gehören Batterien zum Lieferumfang.
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien sind wir als Händler gemäß Batterie-Gesetz verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben – die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterie-Gesetz ausdrücklich verboten – an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab, damit Rohstoffe und mögliche Schadstoffe gezielt verwertet werden können. Batterien, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post (mit dem Vermerk "Altbatterien") an uns zurücksenden:


Tintenfässle
Olgastr. 13
78532 Tuttlingen

Dies gilt für Mengen, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.


Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.